Gastbeitrag: Neue Perspektiven durch Öffnung von Fernwärmenetzen

Von Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler, LL.M. von der Kanzlei Günther aus Hamburg:

Der Fernwärmenetzbetreiber Vattenfall Europe Wärme AG muss sein Fernwärmenetz in Hamburg für Dritte öffnen. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Bundeskartellamtes aus Ende 2011. Danach hat jedes wärmeerzeugende Unternehmen gegenüber Vattenfall aus Kartell- und Wettbewerbsrecht einen Anspruch sowohl auf diskriminierungsfreien Zugang zum Fernwärmenetz, als auch auf Durchleitung der erzeugten Wärme an Abnehmer auf dem nachgelagerten Fernwärme-Vertriebsmarkt.

In der Konsequenz heißt das: Ein dezentral agierender Wärmelieferant, dessen Durchleitungsanfrage von Vattenfall abgelehnt wird, könnte erfolgreich beim Bundeskartellamt gegen eine solche Ablehnung vorgehen. Das Bundeskartellamt hat damit einen Weg geebnet, neben Gas und Strom auch die Fernwärme zu liberalisieren.

Insbesondere wird sich damit die Frage neu stellen, ob sich der mit einer solchen „Wärmenetzeinspeisung“ verbundene technische und finanzielle Aufwand für den dezentralen Energiedienstleister lohnt. Rechtlich wird es nach seiner Auffassung jetzt jedenfalls wesentlich einfacher, die von den Fernwärmnetzbetreibern in Deutschland vielerorts noch gestellten Hürden zu überwinden.

Was das im Einzelnen bedeutet und welche Schlussfolgerungen dies auch für andere Fernwärmenetze in Deutschland haben könnte, hat Herr Rechtsanwalt Dr. Legler kürzlich in einem Artikel ausführlicher skizziert, der in der Zeitschrift für kommunale Wirtschaft (ZfK) erschienen ist.

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