Aktive Betriebsführung
Durch den
Abschluss von herkömmlichen Wartungs- und Instandhaltungsverträgen wird die
Funktionsbereitschaft Ihrer energie- und gebäudetechnischen Anlagen
aufrechterhalten und die Einhaltung behördlicher Auflagen und technischer
Richtlinien sichergestellt – mehr aber auch nicht! Effizienzpotenziale im
Betrieb dieser Anlagen, können
nur durch eine laufende, aktive Steuerung und Überwachung des
gebäudetechnischen Anlagenbetriebs ausgeschöpft werden.