Aktive Betriebsführung

Durch den Abschluss von herkömmlichen Wartungs- und Instandhaltungsverträgen wird die Funktionsbereitschaft Ihrer energie- und gebäudetechnischen Anlagen aufrechterhalten und die Einhaltung behördlicher Auflagen und technischer Richtlinien sichergestellt – mehr aber auch nicht! Effizienzpotenziale im Betrieb dieser Anlagen, können nur durch eine laufende, aktive Steuerung und Überwachung des gebäudetechnischen Anlagenbetriebs ausgeschöpft werden.

Zurück