Von Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Legler, LL.M. von der Kanzlei Günther aus Hamburg:
Der Fernwärmenetzbetreiber Vattenfall Europe Wärme AG muss sein Fernwärmenetz in Hamburg für Dritte öffnen. Das ergibt sich aus einem Schreiben des Bundeskartellamtes aus Ende 2011. Danach hat jedes wärmeerzeugende Unternehmen gegenüber Vattenfall aus Kartell- und Wettbewerbsrecht einen Anspruch sowohl auf diskriminierungsfreien Zugang zum Fernwärmenetz, als auch auf Durchleitung der erzeugten Wärme an Abnehmer auf dem nachgelagerten Fernwärme-Vertriebsmarkt.