Betriebskostenverordnung

Die Kosten unserer Nahwärmeversorgung sind im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegbar, als Kosten der eigenständig gewerblichen Wärmelieferung. Gleiches gilt für die Kosten der Fernwärmeversorgung nach der Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV Nr. 4 c).

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