EEWärmeG

Im Juni 2008 wurde das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz verabschiedet und 2011 nochmals angepasst. Es verpflichtet Eigentümer von Neubauten, die Wärmeversorgung durch eine anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien zu decken. Abhängig von Energieträger und Technologie schreibt das Gesetz Mindestanteile vor. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der geeigneten Wärmeversorgung: durch differenzierte Wirtschaftlichkeitsanalysen und eine realistische, fundierte Abwägung der Alternativen.

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