Energiepolitisch immer beliebter: die „Umlage“

Auf Stromverbraucher kommt eine neue Umlage zu: Nach der EEG-Umlage, mit der die Stromverbraucher den Ausbau der erneuerbaren Energien finanzieren, gibt es nun eine weitere, nun ja: Umlage. Sie hat keinen Namen, was möglicherweise daran liegt, dass ihren Erfindern an der Bekanntheit gar nicht so sehr viel liegt. „Kleinverbraucher-zahlen-Netzentgelte-für-Großverbraucher-Umlage“ würde natürlich auch wirklich sehr sperrig klingen.

Das kam so: Bei der eiligen Verabschiedung des Energiepakets im Sommer unter dem Eindruck der Fukushima-Katastrophe packte einige Regierungsmitglieder offenbar in letzter Minute die Sorge um die heimische Industrie. Ökostrom ist zwar gewollt, aber leider eben auch teuer. Besonders für diejenigen, die viel davon verbrauchen.  So wurde beschlossen, § 19 der Stromnetzentgeltverordnung zu ändern und ein Privileg für besonders energieintensive Unternehmen einzuführen: Alle Abnahmestellen mit mindestens 10.000.0000 kWh Stromverbrauch pro Jahr und mindestens 7000 Benutzerstunden sind ab dem 01.01.2012 vollständig von der Zahlung von Netzentgelten befreit. Bislang war die Entlastung für Großverbraucher auf maximal 20 Prozent der Netzentgelte begrenzt.

Nach Schätzungen der Bundesnetzagentur sparen Großerbraucher insgesamt dadurch Netzentgelte in Höhe von mehreren Hundertmillionen Euro pro Jahr. Kosten, die jetzt andere tragen müssen: die Kleinverbraucher per „Umlage“. Vor allem für Privathaushalte und kleinere Unternehmen bedeutet das kurzfristig steigende Stromkosten.

Die erst im November publik gemachte Einführung stellt auch die Stromlieferanten momentan vor ein großes Problem: Sie haben für das kommende Jahr bereits ihre Preise kalkuliert, worauf sich deren Kunden verlassen haben. Diese Kalkulation muss jetzt angepasst werden, für die Kunden wird es teurer.

Hinzu kommt: Wie viel teurer es genau wird, wusste bis Mitte letzter Woche – noch keiner. Erst seit dem 14.12.2011 gibt es eine endgültige Festlegung der Bundesnetzagentur. Letztverbraucher werden ab dem 01.01.2012 für die Abnahmemenge bis zu 100.000 kWh pro Jahr mit einer Umlage von 0,151 Cent pro kWh (netto) zusätzlich belastet. Für die darüber hinausgehende Menge werden geringere Umlagen berechnet.

Unabhängig davon, ob man eine solche Umlage ordnungspolitisch für sinnvoll hält: Informationspolitisch war die leise Einführung der Umlage ein geschickter Schachzug der Politik. Denn Überbringer der schlechten Nachricht an die Verbraucher sind die Stromlieferanten, nicht die Politiker.

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