Tennet floppt mit Projekt Bürgerleitung

Quelle: FAZ Gut gedacht, offensichtlich schlecht gemacht! Trotz politischer Unterstützung der zuständigen Minister haben sich nur 100 Haushalte an der Finanzierung der für den Transport von Windstrom notwendigen Westküstenleitung beteiligt. Zur geringen Zeichnungsrate haben sicherlich die komplexe Gestaltung der Anlagemöglichkeit und die Warnung von Verbraucherschützern beigetragen.

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China will in deutsches Stromnetz investieren

Quelle: Sueddeutsche.de Der chinesische Energieversorger State Grid plant Investitionen in das deutsche Stromversorgungsnetz. Der Hintergrund: Durch die Energiewende erwartet man erheblichen Investitionsbedarf zur Umrüstung des deutschen Stromversorgungsnetzes. Fraglich ist, ob die deutschen Netzbetreiber dazu aus eigener Kraft in der Lage sein werden. Wie bei anderer Gelegenheit auch: "Die Strategen aus Peking nutzen Schwächephasen und finanzielle Engpässe, um sich auf neuen Märkten in Position zu bringen."  

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Nach Volksentscheid: Hamburg bereitet Rückkauf der Energienetze vor

Quelle: Spiegel Online Knapp, sehr knapp, war die Mehrheit, die sich in einem Volksbegehren dafür ausgesprochen hat, dass sich die Stadt Hamburg um den Rückkauf der innerstädtischen Energieversorgungsnetze bemühen solle. Interessanterweise haben sich im Vorfeld alle Parteien inkl. der regierenden SPD gegen ein solches Vorhaben ausgesprochen.  

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Bevölkerung kann sich an der Finanzierung von Stromtrassen beteiligen: TenneT startet Bürgerleitung als Pilotprojekt in Schleswig-Holstein

Quelle: Tennet Es gibt sie schon: die Bürgerwindparks, die Bürgersolarfonds, jetzt soll auch die "Bürgerleitung" kommen. Der Übertragungsnetzbetreiber Tennet kündigt ein Beteiligungsmodell zur Finanzierung einer neuen Stromtrasse an. Maximal 15% der Gesamtinvestitionen sollen so finanziert werden. Die Verzinsung soll bei mindestens 4,5% liegen; bevorzugt werden Kleinanleger aus der betroffenen Region. Neudeutsch: Crowdfunding!

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Urteil: Gas und Strom könnten teurer werden

Quelle: FAZ In seinem Urteil aus der letzten Woche rügt das OLG Düsseldorf die Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Berechnung der Netzentgelte. Im Mittelpunkt des Streits stand insbesondere die Berücksichtigung der Preisentwicklung bei Netzbaumaßnahmen. Aufgrund der fehlerhaften Berechnungspraxis sind in Vergangenheit zu geringe Netzentgelte ermittelt und genehmigt worden. Diese den Netzbetreiber entstandenen Nachteile werden in der Zukunft durch höhere Netzentgelte ausgeglichen, was wiederum zu Erhöhungend der Strom- und Gaspreise führen kann.

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