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In seinem Urteil aus der letzten Woche rügt das OLG Düsseldorf die Vorgaben der Bundesnetzagentur zur Berechnung der Netzentgelte. Im Mittelpunkt des Streits stand insbesondere die Berücksichtigung der Preisentwicklung bei Netzbaumaßnahmen. Aufgrund der fehlerhaften Berechnungspraxis sind in Vergangenheit zu geringe Netzentgelte ermittelt und genehmigt worden. Diese den Netzbetreiber entstandenen Nachteile werden in der Zukunft durch höhere Netzentgelte ausgeglichen, was wiederum zu Erhöhungend der Strom- und Gaspreise führen kann.
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